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Vor-Ort-Beratung


 

Die BAFA Vor-Ort-Beratung können Gebäudeeigentümer in Anspruch nehmen:

 

  • natürliche Personen als Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden,
  • Wohnungseigentümergemeinschaften,
  • kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU einschließlich der Wohnungswirtschaft sowie Betriebe des Agrarbereichs mit maximal 1 Mio. EUR Umsatz,
  • juristische Personen und sonstige Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, sowie
  • Mieter oder Pächter eines Gebäudes.

 

Wohnungseigentümer können eine Beratung in Anspruch nehmen, wenn sich die Beratung auf das gesamte Gebäude bezieht und die erforderlichen Daten zum Gebäude und zur Heizungsanlage erhoben werden können.

 

Der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Gebäude muss bis zum 31. Januar 2002 gestellt oder erstattet worden sein. Die Gebäudehülle darf seitdem nicht zu mehr als 50% verändert worden sein. Das Gebäude muss überwiegend Wohnzwecken dienen.

 

Das Gebäude darf in den letzten vier Jahren nicht bereits Gegenstand einer nach den Förderrichtlinien des Bundes zur Vor-Ort-Beratung geförderten Beratung gewesen sein, ohne dass ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.