Neu seit 01.März 2015
Erhöhter Zuschuss:
Eine weitere Fördermöglichkeit:
Die zusätzliche Erläuterung eines Beratungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats wird mit höchstens 500 Euro (hier: 100-prozentige Förderung) bezuschusst.
Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird direkt an den Energieberater ausgezahlt. Im Ergebnis übernimmt der Bund damit einen Anteil des Beratungshonorars für eine Vor-Ort-Beratung; der Beratene hat nur einen ermäßigten, in der Rechnung auszuweisenden Eigenanteil zu leisten.