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Vor-Ort-Beratung


 

Neu seit 01.März 2015

Erhöhter Zuschuss:

  • Ein- bis Zweifamilienhäuser 60 Prozent und maximal 800 Euro  Zuschuss.
  • Gebäude mit mindestens 3 Wohneinheiten erhalten 60 Prozent und maximal 1.100 Euro Zuschuss.

 

Eine weitere Fördermöglichkeit:

Die zusätzliche Erläuterung eines Beratungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Sitzung des Beirats wird mit höchstens 500 Euro (hier: 100-prozentige Förderung) bezuschusst.

 

Der Zuschuss zur Vor-Ort-Beratung wird direkt an den Energieberater ausgezahlt. Im Ergebnis übernimmt der Bund damit einen Anteil des Beratungshonorars für eine Vor-Ort-Beratung; der Beratene hat nur einen ermäßigten, in der Rechnung auszuweisenden Eigenanteil zu leisten.